|
|
#1 |
|
Customer Service
Registriert seit: 25.06.2003
Beiträge: 4.676
|
Stellungnahme vom 14.05.2009 zur Sperrung der "BMI-Sperrseite"
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit gestern kursieren in einigen deutschsprachigen Blogs Meldungen über eine seitens des Bundesverwaltungsamtes initiierte Sperrung einer Webseite, mit welcher der Internetauftritt des deutschen Bundesministeriums des Innern nachgeahmt wurde. Da es sich um eine bei domain*go - einem zur domainfactory GmbH gehörenden Angebot - gehostete Domain handelte, wurde im Rahmen der Berichterstattung und Blog-Kommentare teilweise der Eindruck erweckt, die unsererseits erfolgte vorübergehende Sperrung der betreffenden Webseite sei voreilig und ohne rechtliche Grundlage bzw. Notwendigkeit erfolgt. Mit der nachfolgenden Stellungnahme, welche in dieser Form auch an die entsprechenden Medien versendet wurde, möchten wir gerne pro-aktiv auf diese Berichterstattung eingehen. Insbesondere Ihnen als Kunde oder Interessent der domainfactory GmbH möchten wir durch eine Darlegung der Hintergründe zum konkreten Fall sowie eines Einblicks in unsere Vorgehensweise bei derartigen Sachverhalten deutlich machen, dass wir einen sehr bewussten und verantwortungsvollen Umfang mit Ihren bei uns gehosteten Inhalten pflegen und keinesfalls leichtfertig und ohne rechtliche Grundlage bzw. gesetzliche Verpflichtung zu drastischen Maßnahmen wie der Sperrung einer Domain greifen. Stellungnahme vom 14.05. zur "BMI-Sperrseite" Die auf der betreffenden Domain bis zum 12.05.2009 einsehbare Webseite ahmte den Internetauftritt des Bundesministeriums des Innern nach. Die Art und Weise der Gestaltung der Webseite, insbesondere unter Verwendung des Logos des Ministeriums und des Bundesadlers, führten zu einer auf den ersten Blick für Besucher der betreffenden Webseite nicht zwangsläufig als Satire zu identifizierenden Darstellung. Daneben waren auch die Verlinkungen der Webseite so gestaltet, dass sie auf die Seiten des „echten“ Internetauftritts des Bundesministeriums des Innern verwiesen. Die sich damit insgesamt ergebende Gefahr der Herkunftstäuschung muss die Bundesrepublik ebenso wenig hinnehmen wie jede andere Person. Aufgrund des damit einhergehenden offensichtlichen Rechtsverstoßes, der sich in diesem Fall insbesondere auch auf das mit Bußgeld bedrohte Verbot der Verwendung von Abzeichen des Bundes (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 OWiG) stützt, waren wir als Provider nach Kenntniserlangung durch die schriftlich erfolgte Aufforderung des Bundesverwaltungsamtes gezwungen, den betreffenden Internetauftritt umgehend zu sperren und vorübergehend aus dem Netz zu nehmen. Als Provider von Webhosting-Dienstleistungen sind wir bei Kenntnis der Rechtswidrigkeit von über unsere Server im Internet veröffentlichten Inhalten im Rahmen der sogenannten "Störerhaftung" mitverantwortlich. Demnach sind wir verpflichtet, bei Kenntniserlangung über einen offensichtlichen Rechtsverstoß umgehend zu reagieren und dafür Sorge zu tragen, dass eine Fortführung des Verstoßes unterbleibt. Bis zu einer Beseitigung des Verstoßes erfolgt daher in solchen Fällen eine vorübergehende Sperrung der Domain, über welche die entsprechenden Inhalte abrufbar sind. Die Pflicht, gegen offensichtliche Rechtsverstöße im Rahmen der Störerhaftung umgehend vorzugehen, betrifft übrigens nicht nur Webhosting-Provider: Jeder Betreiber einer Webseite, eines Blogs oder sonstigen über das Internet veröffentlichten Inhalten ist verpflichtet, ab Zeitpunkt der Kenntniserlangung eine Fortführung des Rechtsverstoßes umgehend zu unterbinden. Anderenfalls drohen dem Betreiber als "Mitstörer" - also als Person, die Einfluss auf Unterlass oder Fortführung des Verstoßes hat - erhebliche straf- und zivilrechtliche Konsequenzen! Für uns als Anbieter von Webhosting-Dienstleistungen können diese Konsequenzen sehr schnell zu einer Bedrohung der unternehmerischen Existenz führen. Eine nicht erfolgende Reaktion und somit Fortführung des Rechtsverstoßes kann im schlimmsten Fall zu einer Beschlagnahme sämtlicher von uns betriebener Server führen, wenn der Verletzte gegen den anhaltenden Rechtsverstoß gerichtlich vorgeht - unabhängig davon, ob es sich dabei um eine Privatperson, eine juristische Person oder um eine öffentliche Einrichtung handelt. Eine wissentliche Duldung des Verstoßes führt somit nicht nur zur Entziehung der Existenzgrundlage der 50 Mitarbeiter unseres Unternehmens und deren Familien, sondern auch zu einer Bedrohung der wirtschaftlichen Existenz von vielen unserer über 100.000 Kunden und deren Geschäftspartnern, die zurecht auf einen verantwortungsvollen Umgang mit ihren bei uns gehosteten Webseiten, Onlineshops, E-Mail-Postfächern, etc. vertrauen dürfen. Kommunikation mit dem Betroffenen Auch wenn uns bei einem offensichtlichen Rechtsverstoß die Hände gebunden sind und wir zu einer Reaktion wie dem Sperren der Domain verpflichtet sind, so ist es uns im Sinne eines ehrlichen und vertrauensvollen Umgangs mit unseren Kunden dennoch stets ein großes Anliegen, den Betroffenen nicht "alleine im Regen stehen zu lassen" sondern in der Kommunikation gemeinsam nach einer schnellen und praktikablen Lösung zu suchen. So haben wir auch im konkreten Fall den Betreiber der Webseite direkt kontaktiert und über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt, verbunden mit dem Angebot die Sperrung sowie auch die vorsorglich ausgesprochene Kündigung umgehend aufzuheben, sobald die Unterlassung des Rechtsverstoßes gewährleistet ist. Nachdem seitens des Betreibers der Webseite die entsprechenden Anpassungen erfolgt waren und uns gegenüber eine Unterlassung des Verstoßes versichert wurde, ist die betreffende Domain umgehend wieder freigeschaltet und über das Internet abrufbereit gestellt worden. Darüber hinaus wurde selbstverständlich auch die mit der Sperrung ausgesprochene Kündigung der Domain umgehend zurückgezogen. Kein "Weg des geringsten Widerstands" Darüber hinaus möchten wir an dieser Stelle deutlich machen, dass wir als Webhosting-Provider keinesfalls daran interessiert sind, eine leichtfertige Unterbindung der Verbreitung von "unbequemen" Informationen zu unterstützen. Nicht nur für unsere Branche stellt das Internet die Grundlage unseres gesamten Geschäftsmodells dar - wir leben davon, dass Informationen im Internet veröffentlicht und bereitgestellt werden. Unabhängig von persönlichen Meinungen und Überzeugungen kann uns daher schon aus reinem Eigeninteresse nicht daran gelegen sein, willkürliches Vorgehen gegen unliebsame Inhalte jedweder Art zu dulden oder gar zu unterstützen! In Fällen, in welchen uns nicht wie beim konkreten Sachverhalt aufgrund der Gesetzeslage und Rechtssprechung die Hände gebunden sind, setzen wir uns daher auch aktiv gegen derartige Versuche zur Wehr. So wurden wir beispielsweise im Jahr 2006 im Rahmen einer einstweiligen Verfügung gerichtlich dazu aufgefordert, die Veröffentlichung von Aussagen auf der Webseite eines Kunden zu unterbinden - ohne, dass es sich um einen offensichtlichen Rechtsverstoß gehandelt hätte oder die auf der betreffenden Webseite gemachten Aussagen für uns überprüfbar gewesen wären. Nachdem die Verfügung in erster Instanz zunächst noch bestätigt worden war, wurde das Urteil im Berufungsverfahren letztlich zu unseren Gunsten aufgehoben. Das Urteil in dieser Angelegenheit können Sie übrigens bei Interesse über den nachfolgend genannten Link im PDF-Format herunterladen: http://www.df.eu/fileadmin/doc/aufhe...unkanstalt.pdf Das Kostenrisiko des Verfahrens in Höhe von mehreren tausend Euro wurde hierbei übrigens durch uns selbst getragen - Kläger war eine große öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt. Neben dem beschriebenen Sachverhalt ist derzeit vor dem Landgericht Berlin ein weiteres Verfahren anhängig, in welchem wir uns ebenfalls gegen einen solchen willkürlichen Versuch der Einflussnahme auf Inhalte einer Kundenwebseite gerichtlich zur Wehr setzen. Nicht unerwähnt lassen möchten wir in diesem Zusammenhang auch eine unsererseits erwirkte einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichts Berlin: Als - soweit uns bekannt - einziger großer deutscher Webhoster gehen wir aktiv gegen die zum 01.01.2009 in Kraft getretene Umsetzungspflicht zur Vorratsdatenspeicherung vor und konnten in diesem Zusammenhang erreichen, dass gegen uns vorläufig bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts keine Maßnahmen aufgrund der Unterlassung der Vorratsdatenspeicherung eingeleitet werden können! Wir hoffen, dass wir durch unsere Stellungnahme deutlich machen konnten, dass uns im konkreten Fall bedauerlicherweise kein eigener Ermessensspielraum zur Verfügung stand und wir aufgrund der eindeutigen Rechtslage und des offensichtlichen Rechtsverstoßes der Webseiteninhalte zu einer Sperrung der entsprechenden Inhalte verpflichtet waren. Bei Rückfragen in dieser Angelegenheit stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.
__________________
Mit freundlichen Grüßen, Peter Mueller Customer Service domainFACTORY |
|
|
|
|
|
#2 |
|
Kunde
Registriert seit: 13.11.2001
Beiträge: 330
|
AW: Stellungnahme vom 14.05.2009 zur Sperrung der "BMI-Sperrseite"
Ich bezweifle zwar, dass in diesem Fall eine Störerhaftung oder gar Beschlagnahme des Servers gedroht hätte. Eine Gefahr für die Allgemeinheit sehe ich jedenfalls nicht. Aber ich kann auch gut verstehen, dass Sie es nicht unbedingt darauf ankommen lassen wollten, wenn eine Bundesbehörde im Spiel ist. Das ist auch nicht Ihre Aufgabe, diesen "Kampf" zu führen.
Die Frage ist nur, warum sich die Behörde nicht gleich an den Seitenbetreiber gewandt hat, sondern Sie damit hineingezogen hat. |
|
|
|
|
|
#3 |
|
Customer Service
Registriert seit: 25.06.2003
Beiträge: 4.676
|
AW: Stellungnahme vom 14.05.2009 zur Sperrung der "BMI-Sperrseite"
Hallo Schneider,
dass sich Verletzte an den Webhoster und nicht direkt an den Betreiber einer Webseite wenden, kommt in solchen Fällen leider nicht selten vor - unabhängig davon, ob es sich beim Verletzten um eine Privatperson, juristische Person oder öffentliche Einrichtung handelt. Sei es, weil beispielsweise die Whois-Daten der Domain nicht aktuell sind und der Domaininhaber und/oder Admin-C somit nicht mehr erreichbar ist oder weil der Provider bewusst als "Mitstörer" in die Verantwortung genommen werden soll. Für uns als "zwischen den Stühlen sitzend" ist es letztlich unerheblich, aus welchen Gründen und von wem in einem solchen Fall direkt an uns herangetreten wird. Die sich ergebenden Verpflichtungen sowie auch die drohenden Konsequenzen bei Zuwiderhandlung bleiben die gleichen.
__________________
Mit freundlichen Grüßen, Peter Mueller Customer Service domainFACTORY |
|
|
|
|
|
#4 |
|
Kunde
Registriert seit: 13.11.2001
Beiträge: 330
|
AW: Stellungnahme vom 14.05.2009 zur Sperrung der "BMI-Sperrseite"
Naja, die Mitstörerhaftung ist ja ein zivilrechtliches Konstrukt, während es sich hier ja um eine ordnungsrechtliche Frage handelt. Aber geschenkt.
Das eigentliche Problem sehe ich bei diesem Fall darin, dass der Staat hier nicht den normalen Rechtsweg in Form eines Verwaltungsaktes oder einer zivilrechtlichen Klage gewählt hat, sondern das Problem einfach "auf dem kurzen Dienstweg" auf Sie abgewälzt hat. Damit wird nämlich das Klagerisiko auf Sie abgewälzt: Würde sich ein Kunde gegen eine solche Sperrung gerichtlich zur Wehr setzen, müssten Sie diesen Streit durchfechten - nicht das Bundesverwaltungsamt, das an Sie herangetreten ist. Und aus juristischer Sicht hängt da noch ein ganzer Rattenschwanz an Problemen dran, wenn der Staat sich einer solchen Handlungsform bedient. Langer Rede kurzer Sinn: Ich meine, Ihnen ist kein Vorwurf zu machen und Sie haben im Sinne Ihrer Kunden gehandelt.
|
|
|
|
|
|
#5 | |
|
Reseller
Registriert seit: 20.07.2002
Beiträge: 1.507
|
AW: Stellungnahme vom 14.05.2009 zur Sperrung der "BMI-Sperrseite"
Zitat:
__________________
Gruß, Karlheinz Schmidthaus |
|
|
|
|
|
|
#6 | |
|
Customer Service (Forum)
Registriert seit: 15.10.2000
Beiträge: 27.249
|
AW: Stellungnahme vom 14.05.2009 zur Sperrung der "BMI-Sperrseite"
Zitat:
Mit freundlichen Grüßen
__________________
Nils Dornblut Customer Service domainFACTORY |
|
|
|
|
|
|
#7 | |
|
Forenexperte (Reseller)
Registriert seit: 23.02.2001
Beiträge: 2.591
|
AW: Stellungnahme vom 14.05.2009 zur Sperrung der "BMI-Sperrseite"
Zitat:
Bei Interesse kann ich die einschlägigen Paragraphen später mal zusammensuchen.
__________________
Nein, schlaft nicht, während die Ordner der Welt geschäftig sind. Seid mißtrauisch gegen ihre Macht, die sie vorgeben für euch erwerben zu müssen... Seid unbequem, seid Sand, nicht das Öl im Getriebe der Welt! Günter Eich, 1907-1972 |
|
|
|
|
|
|
#8 |
|
Customer Service (Forum)
Registriert seit: 15.10.2000
Beiträge: 27.249
|
AW: Stellungnahme vom 14.05.2009 zur Sperrung der "BMI-Sperrseite"
Hallo zusammen,
wir bitten darum, dass wir uns in diesem Thread nur über den konkreten Fall unterhalten und dass weitergehende Diskussionen in einem anderen Thread geführt werden. Hiermit möchten wir gerne die Übersichtlichkeit erhalten. Vielen Dank ![]() Mit freundlichen Grüßen
__________________
Nils Dornblut Customer Service domainFACTORY |
|
|
|
|
|
#9 |
|
Kunde
Registriert seit: 28.04.2005
Beiträge: 25
|
AW: Stellungnahme vom 14.05.2009 zur Sperrung der "BMI-Sperrseite"
Also, hier wird doch der vorauseilende Gehorsam von DF kritisiert.
http://www.zeit.de/online/2009/21/ne...atire?page=all |
|
|
|
|
|
#10 |
|
Customer Service
Registriert seit: 12.10.2000
Beiträge: 9.464
|
AW: Stellungnahme vom 14.05.2009 zur Sperrung der "BMI-Sperrseite"
Guten Abend,
wir akzeptieren diese Meinung natürlich, sind jedoch letztendlich in solchen Rechtsfragen an die Einschätzung unserer qualifzierten Fachanwälte gebunden. Denn im Zweifelsfall müssen wir dafür gerade stehen und nicht Dritte. Bezüglich des Schreibens: Die Bitte zuum Prüfung und Sperrung reicht völlig aus, um die Verpflichtung zur Prüfung und Sperrung herbeizuführen. Ein Hinweis auf Gesetze oder eine Drohung sind nicht erforderlich. Wie gesagt: Es handelt sich um autonome Prüf- und Reaktionspflichten ab *Kenntnisnahme* möglicherweise rechtswidriger Inhalte.
__________________
Freundliche Grüße Customer Service - Team domainFACTORY |
|
|
|
|
|
#11 |
|
Kunde
Registriert seit: 17.02.2002
Beiträge: 29
|
Örks.. ihr wart der Provider?
![]() Was ich nicht so ganz verstehe ist der Sinn der "vorsorglichen Kündigung". Kann man den einmal erläutern? Und was ist mit: "12.3 Hält der Anbieter es für möglich, dass ein Verhalten des Kunden oder ein diesem zurechenbares Verhalten Dritter vorliegt, das gegen geltendes Deutsches Recht oder Rechte Dritter verstößt, ist dies jedoch nicht offensichtlich, setzt der Anbieter den Kunden unter Angabe des Grundes und unter Androhung der Sperrung in Kenntnis und fordert ihn unter Fristsetzung zur Abgabe einer Stellungnahme auf." Dieser Teil ist doch eigentlich obsolet. So wie ich das verstanden habe, wird sicherheitshalber erstmal gesperrt, es sei denn die Anschuldigung ist "offensichtlich falsch". Grüße, Lars Friedrich |
|
|
|
|
|
#12 |
|
Customer Service
Registriert seit: 12.10.2000
Beiträge: 9.464
|
AW: Stellungnahme vom 14.05.2009 zur Sperrung der "BMI-Sperrseite"
Hallo Lars Friedrich,
die Kündigung erfolgt in solchen Fällen aus rechtlichen Gründen vorsorglich. Dies ist eine komplexe Thematik, der primär juristische Einschätzungen und Abwägungen zu Grunde liegen. Eine solche Kündigung erfolgt nicht in Fällen des von Ihnen angesprochenen § 12.3 - ebenso natürlich auch keine Sperrung (sondern eben nur die genannte Abmahnung). Der vorliegende Fall betrifft jedoch § 12.2 AGB, weshalb für uns keine Möglichkeit zur Abmahnung bestanden hat.
__________________
Freundliche Grüße Customer Service - Team domainFACTORY |
|
|
|
|
|
#13 | ||||
|
Kunde
Registriert seit: 17.02.2002
Beiträge: 29
|
AW: Stellungnahme vom 14.05.2009 zur Sperrung der "BMI-Sperrseite"
Zitat:
Mal ehrlich, da wäre der Satz:"Wir wollen dazu keine ernsthafte Stellung nehmen." sinnvoller gewesen. Zitat:
Zitat:
Pornos ohne Altersverifikation (und ohne Porno-Tarif) Filesharing von Musik, Filmen, ... Kinder- und Tierpornos, Hakenkreuze, ... Trojaner und Hacking-Versuche Eine Ordnungswidrigkeit als gravierender Rechtsverstoß. Das ist ...kreativ. Ehrlicherweise müsste ja jetzt jede Domain mit Webseite ohne Impressum gekündigt werden. Der Kernsatz ist ja Zitat:
Dort oben steht noch was von erheblichen Urheberrechtsverstößen. Stimmt das "erheblich" noch? Reicht nicht bereits die Notiz eines einfachen Verstoßes für eine Kündigung aus? Auch ein einfacher Urheberrechtsverstoß verursacht doch die von Ihnen geschilderten Möglichkeiten, wie die Beschlagnahmung der Server. Immerhin kann ich jetzt meiner Frau erklären, warum ich für den Sommerurlaub auf Usedom meinen Laptop mitnehmen muss. Die Kündigung ist schnell da und spätestens 7 Tage später (s. AGB 5.5) sind alle Emails und alle Daten gelöscht. So hatte ich mir das irgendwie nicht vorgestellt. Grüße, Lars Friedrich |
||||
|
|
|
|
|
#14 |
|
Forenexperte (Reseller)
Registriert seit: 23.02.2001
Beiträge: 2.591
|
AW: Stellungnahme vom 14.05.2009 zur Sperrung der "BMI-Sperrseite"
Sorry, wenn ich evtl. wieder vom Ursprungsfall weggehe - bitte ggf. Thread aufsplitten in internen Bereich oder sonstwohin.
Also wenn das BMI oder das BVA oder wer auch immer artig drum bittet, würde dF möglicherweise auch eine "völlig idiotensicher" als Satire erkennbare Seite sperren, zumal wenn sie sich wenigstens ansatzhaft der Anmutung einer amtlichen Seite bedient. Künstlerische Freiheit, Zitatfreiheit (und damit die völlig legale Verwendung z.B. des Bundesadlers, sorry, Urheberrecht greift hier nicht) etc. bliebe außen vor? Ich hatte ernsthaft in Erwägung gezogen, bei unverändertem Inkrafttreten dieser heißgestrickten Stoppseitengesetze eine eigene, optisch natürlich dem aus den Medien bekannten Stoppseitenentwurf ähnliche Stoppseite vorzuschalten. Sieht so aus, daß ich mir für die betreffenden Domains einen anderen Hoster außerhalb des europäischen Rechtsraums suchen müßte? ![]() Würde dF genauso flott meine Accounts sperren und vorsorglich kündigen, wenn sich das BVerfG von meiner oben erwähnten Notbremse auf den Schlips getreten fühlen würde, oder wenn das BMI gegen die recht verbreiteten Pagepeels vom AK-VDS (z.B. auch auf meiner Seite) etwas haben sollte? Bin nun doch etwas verunsichert. mfG MatthiasM
__________________
Nein, schlaft nicht, während die Ordner der Welt geschäftig sind. Seid mißtrauisch gegen ihre Macht, die sie vorgeben für euch erwerben zu müssen... Seid unbequem, seid Sand, nicht das Öl im Getriebe der Welt! Günter Eich, 1907-1972 |
|
|
|
|
|
#15 | |
|
Kunde
Registriert seit: 13.11.2001
Beiträge: 330
|
AW: Stellungnahme vom 14.05.2009 zur Sperrung der "BMI-Sperrseite"
Zitat:
Diese Rechtsauffassung ist zwar durchaus umstritten, dennoch muss es Domainfactory wohl kaum hinnehmen, selbst ein Bußgeld zu kassieren und möglicherweise weitere zivilrechtliche Schritte zu riskieren. Ist es Domainfactory tatsächlich vorwerfbar, die Seite vorerst vom Netz zu nehmen und dann den Kontakt zum Kunden zu suchen und eine Einigung anzustreben? Ich zähle Domainfactory bei dieser Geschichte eher zur Seite der Opfer: Als Webhoster ist man in Deutschland zahlreichen Haftungsrisiken ausgesetzt. Das liegt vor allem an der sog. Störerhaftung, die nirgends gesetzlich geregelt, aber ständige Rechtsprechung ist. Hier die konkrete Gefahr einer Haftung einzuschätzen ist unglaublich schwierig, zum Teil überhaupt nicht möglich. Diese Unsicherheit haben BVA/BMI in diesem Fall ausgenutzt, um eine Sperrung der Seite zu erreichen, ohne selbst sämtliche Unannehmlichkeiten zu haben, die mit so einer Sperrung einhergehen - ob aus Kalkül oder Unbedachtheit. Fakt ist: Hätten BVA/BMI den normalen Weg gewählt und selbst geklagt oder durch die zuständige Behörde ein Bußgeld verhängen lassen, hätten sich die Behörden mit dem weiteren Verlauf des Verfahrens befassen müssen. So hat der Hoster das Problem am Hals. Und Domainfactory konnte letztendlich nichts richtig machen: Hätten sie sich der Sperrung widersetzt, hätten sie rechtliche Maßnahmen gegen sich selbst befürchten müssen. Durch die Sperrung haben Sie sich dem Risiko einer Klage durch den Kunden und dem Unmut einiger Kunden aussetzen müssen. Das ist ein Dilemma, das man Domainfactory meines Erachtens nicht zum Vorwurf machen kann. |
|
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|