Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Erfahrungen mit UDRP (uniform domain name dispute resolution policy)?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Erfahrungen mit UDRP (uniform domain name dispute resolution policy)?

    Hallo allerseits,
    hat jemand hier im Forum Erfahrung mit UDRP Prozessen?
    Ich überlege mir, einem "Domain-Grabber", der meinen Markennamen im .com TLD benützt, den Domain via eines UDRP wegzunehmen. (Ich haben die *.net Domain plus Deutsche und EU-weite Wort-Markenrechte plus ein aktives Gewerbe unter diesem Namen.)
    Obwohl die Prozedur eigentlich klar ist (siehe z. B. bei der tschechischen Schlichtungsstelle http://www.adr.eu/ ), könnte es "dirty tricks" auf Seiten des Domain Grabbers geben? Ich denke nicht, dass diese "Abzocker-Firmen" einfach klein beigeben, wenn einer mit einem Schlichtungsverfahren kommt...
    Vielen Dank!

    #2
    Halo sake23,

    kennen Sie den Artikel?

    https://rickert.net/blog/streitschli...nach-der-udrp/


    Ist in Ihrem Fall denn Böshaftigkeit zu unterstellen, was im Artikel genauer aufgeführt ist?

    Ich gehe davon aus, dass Sie die entsprechenden Gebühren von einigen tausend Dollar für das Verfahren selbst nicht direkt abschrecken bzw. sich ein Gegenwert für Sie ergibt?

    Mit freundlichen Grüßen

    Nils Dornblut
    Blog - Facebook - Twitter
    Communitybetreiber: domainfactory GmbH
    Impressum / Pflichtangaben

    Kommentar


      #3
      Ja, Danke, Nils Dornblut, den Text hatte ich auch schon gefunden.

      Die Boshaftigkeit des Beklagten kann die ICANN u. a. an folgenden Umständen definieren laut den Richtlinien in UDRP § 4.1 (i) (https://www.icann.org/resources/page...-2012-02-25-en):
      circumstances indicating that you (also der Beklagte) have registered or you have acquired the domain name primarily for the purpose of selling, renting, or otherwise transferring the domain name registration to the complainant who is the owner of the trademark or service mark or to a competitor of that complainant, for valuable consideration in excess of your documented out-of-pocket costs directly related to the domain name
      Insofern sollte der ein simpler Domain-Grabber ("Domain for Sale") eindeutig unter Boshaftigkeit fallen.

      Beim "Czech Arbitration Court" (https://www.adr.eu/) kostet der Prozess 800 Euro für einen einfachen Domain. Wenn alle rational handeln, dann würde ich dem Grabber den Domain für 800-x Euro abkaufen können, und nicht für geforderte 6000 USD. Denn vor dem Schiedsgericht geht der Grabber leer aus.

      Ich bin eher misstrauisch, welche Tricks diese Domain-Grabber auf Lager haben, denn wenn sie Wind davon bekommen, könnten sie die Domain z. B. plötzlich an eine Firma verkaufen, die sich als 'legit' ausgibt, die scheinbar unabhängig ist, aber in Wirklichkeit mit dem Grabber wirtschaftlich verbunden ist (gleiche Eigentümer). Diese könnte unter einem Vorwand, die Domain anfangen zu nutzen (halt irgendeine Fake-Seite aufsetzen). Dann würde der UDRP-Prozess ins Leere laufen, da ja der Grabber, die Domain gar nicht mehr hat. Ich bin mir unsicher, ob ich dem Grabber überhaupt ein initiales Angebot ("Gib das Ding für 800-x Euro oder das Gericht holt die Domain für 0.") machen soll. Ich denke, diese Grabber sind Profis und kennen die Tricks.

      (Es könnte natürlich auch sein, dass der Verkauf von Domains die Markenrechte verletzen nicht deren primäres Geschäftsmodell ist, weil ja die Gerichte diese entziehen können, sondern eben eher generische Domains, die für den Besitzer per se interessant sind. Dann müsste ich mich ggf. vor Tricks nicht fürchten.)

      Allgemein findet man wenig Berichte und Erfahrungen über UDRP disputes; darum die Frage hier ins Forum.

      Kommentar


        #4
        Hallo sake23,

        wenn Sie ernstes Interesse an der oder den Domains haben, würde ich eine darauf spezialisierten Anwalt befragen. Auch wenn das vielleicht etwas teurer wird, sind die Erfolgsaussichten sicher ungleich höher. Es scheint da auch recht unterschiedliche Entscheidungen zu geben gerade bezüglich kumulatives Vorliegen (Registrierung und Benutzung). Mehr Details sind mir da aber auch nicht bekannt. Vielleicht meldet sich noch jemand, der das mal praktisch probiert und Erfahrung hat (wie tun mal in den Texten alles für die Erkennung dieses Threads hier).

        Mit freundlichen Grüßen

        Nils Dornblut
        Blog - Facebook - Twitter
        Communitybetreiber: domainfactory GmbH
        Impressum / Pflichtangaben

        Kommentar


          #5
          Also wenn das Verfahren nur halbwegs rechtssicher ablaufen soll, dann dürfte eine Domainübertragung an eine Fake-Firma NACH der Einreichung der UDRP-Klage nicht mehr möglich sein.
          Ansonsten wäre das in der Tat der einfachste Weg sich dem Verfahren zu entziehen.

          Vielleicht wäre auch ein Anwalt für Markenrecht eine gute Anlaufstelle.
          Hast du seinerzeit die Markeneintragung selbst gemacht oder einen Anwalt beauftragt?
          Man sieht sich auf https://wewoco.de

          Kommentar


            #6
            Danke allerseits für die Hinweise, masterframe und Nils Dornblut.

            Ich haben nun den UDRP Prozess beim Czech Arbitration Court gestartet, da mein Fall sehr einfach gelegen ist (ich habe: erteilte und benutzte DE & EU Wortmarke, laufendes Geschäft, andere TLDs: .net, .de, .eu, .ch, und .at.; Gegenseite hat: Domain for Sale, sogar als Name im WHOIS :-) ).

            Darum mache ich das ganze auch ohne Anwalt. Man kann sich übrigens alte Urteile beim CAC anschauen (hier), und diese in vergleichbaren Fällen als Vorlage nehmen - von Anwälten formuliert. Mein Vertrauen in Abläufe ist noch nicht so zerrüttet bzw. von Bürokratie-Gläubigkeit geprägt, dass ich noch (?) an die eigenen Fähigkeiten glaube...

            Nein, die Markenanmeldungen (DE und EU) habe ich auch ohne Anwalt gemacht; da gibt es auch nichts Großes zu argumentieren. Entsprechende Webseiten, die anwaltliche Dienste dafür anbieten, empfinde ich als unnütz bzw. als Abzocke. Dabei ist das Risiko, gerade bei der Deutschen Anmeldung, gering (die Gebühr für die Anmeldung). Recherche kann man auch selbst durchführen mit Dr. Google und TMview, und nachdem ich der erste und immer noch einzige Benützer dieses Begriffes weltweit bin, war's nicht so schwer...

            Kommentar


              #7
              Zitat von sake23 Beitrag anzeigen

              Nein, die Markenanmeldungen (DE und EU) habe ich auch ohne Anwalt gemacht; da gibt es auch nichts Großes zu argumentieren. Entsprechende Webseiten, die anwaltliche Dienste dafür anbieten, empfinde ich als unnütz bzw. als Abzocke. Dabei ist das Risiko, gerade bei der Deutschen Anmeldung, gering (die Gebühr für die Anmeldung). Recherche kann man auch selbst durchführen mit Dr. Google und TMview, und nachdem ich der erste und immer noch einzige Benützer dieses Begriffes weltweit bin, war's nicht so schwer...
              Full ACK 😁.
              Habe ich auch so gemacht.

              Ich wünsche dir viel Erfolg bei dem Verfahren und berichte mal bei Gelegenheit wie es ausgegangen ist.
              Man sieht sich auf https://wewoco.de

              Kommentar


                #8
                Zitat von sake23 Beitrag anzeigen
                Ich haben nun den UDRP Prozess beim Czech Arbitration Court gestartet, da mein Fall sehr einfach gelegen ist (ich habe: erteilte und benutzte DE & EU Wortmarke, laufendes Geschäft, andere TLDs: .net, .de, .eu, .ch, und .at.; Gegenseite hat: Domain for Sale, sogar als Name im WHOIS :-) ).
                Bitte berichten Sie da gerne und teilen Ihre Erfahrungen. Das hilft dann sicher auch anderen die danach suchen.

                Mich würde es halt auch interessieren

                Mit freundlichen Grüßen

                Nils Dornblut
                Blog - Facebook - Twitter
                Communitybetreiber: domainfactory GmbH
                Impressum / Pflichtangaben

                Kommentar

                Lädt...
                X