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    Domain registrieren mit Markenname

    Hallo,
    ich würde gerne eine Domain registrieren wegen dem neuen Diem Coin das auch natürlich das Wort "diem" enthält.
    Jetzt habe ich ab schon gesehen das es mehrere Markeneintragung mit "diem" gibt.

    Darf jetzt keine Domain registrieren, wo diem enthalten ist auch wenn die TLD .crypto ist?

    #2
    Hallo ManuelP727,

    das ist natürlich so eine Frage, auf die es nie die perfekte Antwort geben kann. Carpe diem würde dann ja auch Probleme machen oder die https://www.diemwerke.com/ hätten auch Probleme

    Persönlich glaube ich nicht, dass das in Kombination Probleme macht und im Zweifel müsste man sehen.

    Sie sollten in keinem Fall auf Ihrer Webseite den Eindruck erwecken, dass Sie direkt mit dem "Produkt" in Verbindung stehen, also was Offizielles sind und klar machen, dass Sie etwas anderes sind, wenn Sie sich auch damit beschäftigen. So würde ich es mal abstrakt beschreiben.

    Keine Rechtsberatung, dafür sollten sie einen Anwalt kontaktieren!

    Mit freundlichen Grüßen

    Nils Dornblut
    Blog - Facebook - Twitter
    Communitybetreiber: domainfactory GmbH
    Impressum / Pflichtangaben

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      #3
      Hallo Herr Dornblut,
      die Domain würde dann z.B. heißen "selldiem.crypto".
      Können die Fimen dann überhaut noch klagen wenn es offensichtlich nicht um den Verkau deren Fimen geht.

      Mit freundlichen Grüßen
      ManuelP

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        #4
        Hallo ManuelP727,

        das ist eine Frage, die kann Dir rechtsverbindlich nur ein (Markenrechts)anwalt beantworten. Eine Hosting-Company kann, darf und wird hier niemals eine rechtsverbindliche Aussage treffen können.
        Meine persönliche Meinung, natürlich auch ohne jedes Obligo: es kann überall geklagt und verklagt werden. Bei "Diem" wäre ich im Wortbestandteil im Gegensatz zu bspw. einem süßen, braunen und zuckerhaltigen Getränk eher entspannt.
        Schaue Dir bspw. den Begriff "Gold" an, oder "Euro". Wenn jeder verklagt werden würde, weil er eine Domain hat, in der dieser Namensbestandteil vorkommt, dann hätten die Anwälte einiges zu tun.

        Rein rechtlich obliegt Dir diese Entscheidung und Verantwortung. Bei Unsicherheit kann Dir wie gesagt ausschließlich ein Anwalt weiterhelfen, dF kann und darf keine Aussage darüber treffen, ob Du verklagt werden könntest, da dF keine Rechtsberatung leisten darf.
        Sollte dem so sein, dann bitte widersprechen ;-)

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          #5
          „Gold“ & „Euro“ sind generische Begriffe und somit nicht schutzfähig.

          Ob der Markenschutz greift hängt immer davon ab für welche Klasse der Markenschutz beantragt wurde.

          Details zu den sog. Nizza-Klassen siehe:


          Für Crypto-Währungen ist das wohl Klasse 36.
          Man sieht sich auf https://wewoco.de

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            #6
            Ich habe es aus Interesse mal nachgeschaut.
            Aktuell läuft die Markeneintragung für DIEM.


            Ich würde die Finger davon lassen.
            Man sieht sich auf https://wewoco.de

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